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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1354/02 (BVerfG) |
§§: | AO § 160, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 |
Schlagwörter | Verfassungsbeschwerde, Empfängerbenennung, Auslandssachverhalte, Domizilgesellschaft |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Anforderungen an eine Empfängerbenennung nach § 160 AO bei Auslandssachverhalten; Qualifikation als Domizilgesellschaft. |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 05.11.2001 |
Vorinstanz/AZ: | VIII B 16/01 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2002 S. 312 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 53 10 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 09.06.2004 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1354/02 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen - StEd 2004 S. 499 |