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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 34/12 (BFH) |
§§: | InvZulG 2007 § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Investitionszulage, Verbundene Unternehmen, Öffentliche Hand, Stimmrecht |
Rechtsfrage: | Inwiefern kann die Klägerin gemäß Art. 3 Abs. 4 des Anhangs der KMU-Empfehlung (2003/361/EG) nicht als KMU angesehen werden, weil mehr als 25 % der Stimmrechte indirekt von einer "öffentlichen Stelle" kontrolliert werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 31.05.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 897/10 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 2053 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 00 45 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.11.2013 |
Erledigungs-Az: | III R 34/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 01 03 |