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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 39/10 (BFH) |
§§: | KStG § 37 Abs. 5, SolZG § 3 Abs. 1 Nr. 1, GG Art. 14 |
Schlagwörter | Körperschaftsteuerguthaben, Solidaritätszuschlag, Eigentum, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | Ergibt sich aus dem Anspruch auf Festsetzung und (ratierliche) Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens auch ein Anspruch auf Festsetzung und Auszahlung des auf das festgestellte Körperschaftsteuerguthaben entfallenden Solidaritätszuschlages? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 09.03.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 64/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 24 29 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.08.2011 |
Erledigungs-Az: | I R 39/10 |
Erledigungs-Vermerk: | Vorlage an BVerfG - BFH-Beschluss vom 10.8.2011 I R 39/10 -- Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an BVerfG (Beschluss vom 10.8.2011) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 37 52 |