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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 171/98
§§: SolZG § 3 Abs. 1 Nr. 3, SolZG § 3 Abs. 3, EStG § 40a Abs. 2, EStG § 51a Abs. 2a
Schlagwörter Erhebungsgrenze, Lohnsteuer, Pauschalierung, Solidaritätszuschlag
Rechtsfrage: Ist bei Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40a EStG die Erhebungsgrenze für den Solidaritätszuschlag zu beachten oder war vom Gesetzgeber nur eine Begünstigung des steuerpflichtigen Arbeitnehmers selbst und nicht eines im Rahmen der Pauschalierung zur Übernahme der Lohnsteuer verpflichteten Arbeitgebers beabsichtigt?- Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 22.04.1998
Vorinstanz/AZ: 1 K 3365/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 970
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 98 13 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.03.2002
Erledigungs-Az: VI R 171/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 05 98