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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 26/02 |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 9 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Entstehung, Steuer, Schenkung, Grundstück |
Rechtsfrage: | Entstehung der Schenkungsteuer bei Grundstücksübertragungen unter einer Befristung: Entsteht bei Grundstücksübertragungen auf den Todesfall, die Schenkungsteuer nicht bereits beim Abschluss des notariell beurkundeten Schenkungsvertrags, sondern mit dem Todesfall, denn erst dann trete eine Entreicherung des Schenkers und eine Bereicherung des Beschenkten ein. - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 16.05.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 5333/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 00 43 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.02.2005 |
Erledigungs-Az: | II R 26/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 16 29 |