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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 76/96
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Einheitlicher Vertrag, Einheitliches Vertragswerk, Grundstück im Zustand der Bebauung, Faktischer Zwang, Gegenleistung
Rechtsfrage: Erwerb eines Grundstücks im Zustand der Bebauung oder eines bebauten Grundstücks? Einheitliches Vertragswerk und faktischer Zwang beim Erwerb eines Grundstücks im Zustand der Bebauung mit der Verpflichtung gegenüber dem Grundstücksverkäufer, an dessen Stelle in einen bestehenden Vertrag mit einem Dritten über die Errichtung bzw. Fertigstellung des Bauvorhabens einzutreten? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 22.08.1996
Vorinstanz/AZ: II 196/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.09.1998
Erledigungs-Az: II R 76/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 56 02