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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 48/04 |
§§: | GewStG § 8 Nr. 1, GewStG § 8 Nr. 3 |
Schlagwörter | Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Partiarisches Darlehen, Stille Beteiligung |
Rechtsfrage: | Stille Beteiligung oder partiarisches Darlehen: Handelt es sich bei einem Beteiligungsvertrag zwischen zwei inländischen GmbHs gegen eine feste Vergütung und ein gewinnabhängiges Entgelt um ein partiarisches Darlehensverhältnis oder um eine stille Beteiligung, so dass in diesem Fall die gesamten hierfür an die Kapitalbeteiligungsgesellschaft i.S. des § 3 Nr. 24 GewStG gezahlten Entgelte gemäß § 8 Nr. 3 GewStG zum Gewerbeertrag hinzuzurechnen sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.10.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2212/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 15 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.10.2005 |
Erledigungs-Az: | I R 48/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 07 02 |