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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 68/03 |
§§: | GrEStG § 16 Abs. 2, VermG § 34 Abs. 3 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Rückgängigmachung, Kaufvertrag, Rückübertragung, Restitutionsgrundstück |
Rechtsfrage: | Kann der bestandskräftig gewordene Grunderwerbsteuerbescheid, der den Übergang des Eigentums Kraft behördlicher Entscheidung über die Rückübertragung an einem Grundstück besteuerte, gemäß § 16 Abs. 2 GrEStG aufgehoben werden, wenn der Vertrag auf Übertragung des Rückübertragungsanspruchs wegen Nichterfüllung rückgängig gemacht worden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.10.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1366/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 15 01 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.08.2005 |
Erledigungs-Az: | II R 68/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 08 63 |