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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 858/02 (BVerfG)
§§: UStG § 2 Abs. 3, Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 5
Schlagwörter Verfassungsbeschwerde, kommunale Abwasserbeseitigung, Umsatzsteuer, grundsätzliche Bedeutung, hoheitliche Tätigkeit, Zweckverband, juristische Person
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Umsatzsteuerliche Behandlung der kommunalen Abwasserbeseitigung.
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 10.01.2002
Vorinstanz/AZ: V B 127/01
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2002 S. 683
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 62 71
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 16.10.2002
Erledigungs-Az: 1 BvR 858/02
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen