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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 7/06 |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Einkünfteerzielungsabsicht, Befristete Vermietung, Eigennutzung, Prognoseberechnung |
Rechtsfrage: | Einkünfteerzielungsabsicht bei Eigennutzung zwischen anfänglicher Kurz- und geplanter späterer unbefristeter Vermietung - Kann von einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit und damit von einer von Anfang an bestehenden Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen werden, wenn nach einer anfänglichen Kurzvermietung eines Kaufobjekts eine Selbstnutzung erfolgt und die Absicht besteht, dieses zu einem späteren - noch nicht absehbaren Zeitpunkt - erneut zu vermieten - Wann muss eine ggf. notwendige Prognoseberechnung über den bei Beginn der Vermietungstätigkeit erwarteten Totalüberschuss vorgelegt bzw. wann kann diese nachgeholt werden und inwieweit dürfen hierbei bei der ursprünglichen Investitionsentscheidung noch gar nicht feststehende Umstände nachträglich kalkulatorisch einbezogen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 04.11.2005 |
Vorinstanz/AZ: | I 69/05 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 341 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 10 49 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.03.2007 |
Erledigungs-Az: | IX R 7/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 32 11 |