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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 3/07 | 
| §§: | StromStG § 10, AO § 110, AO § 47, StromStV § 18 | 
| Schlagwörter | Stromsteuer, Vergütung, Erlass, Festsetzungsfrist, Wiedereinsetzung | 
| Rechtsfrage: | Kann für den verspätet eingegangenen Antrag auf Vergütung von Stromsteuer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn die Festsetzungsfrist zum Zeitpunkt des Antragseingangs bereits abgelaufen war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Hamburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 19.12.2006 | 
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 107/06 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 12 03 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 24.01.2008 | 
| Erledigungs-Az: | VII R 3/07 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 15 08 | 
