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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 66/99
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70 Abs. 2, AO 1977 § 37 Abs. 2
Schlagwörter Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Grenzbetrag, Rückforderung
Rechtsfrage: Umsatzsteuererstattungen als Einkünfte und Bezüge? Rückforderung von Kindergeld wegen Überschreitung des Grenzbetrags durch die Einbeziehung einer Umsatzsteuererstattung aus dem Voranmeldungszeitraum 1995 als Betriebseinnahme im Jahre 1996 bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit des Kindes. - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 03.11.1998
Vorinstanz/AZ: 6 K 1956/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.05.2004
Erledigungs-Az: VIII R 66/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 03 94