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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-392/05 (EuG) |
| §§: | EG Art. 87 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Beihilfe, Zuschuss, Subventionskontrolle, EG, EU, Export, Mecklenburg-Vorpommern |
| Rechtsfrage: | Ist die Entscheidung der Kommission vom 5.3.2003 (Aktenzeichen: K (2003) 519) nichtig, soweit die Landesrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß Art. 1 (3) der Entscheidung für das Teilprogramm C (Gemeinschaftsbüros) im Gebiet von "offiziellen Beitrittskandidaten" als rechtswidrige staatliche Beihilfe i.S. von Art. 87 Abs. 1 EG-Vertrag qualifiziert worden ist? |
| Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2006 Nr. C 22 S. 14 |
| Erledigendes Gericht: | EuG |
| Erledigungs-Datum: | 11.12.2006 |
| Erledigungs-Az: | Rs T-392/05 |