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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 130/95 |
§§: | InvZulG § 2, AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 |
Schlagwörter | Wirtschaftliches Eigentum, Leasing |
Rechtsfrage: | Wirtschaftliches Eigentum der Mieter bei Leasingverträgen mit Mietverlängerungsoption, wenn die Wirtschaftsgüter (hier: Telekommunikationsanlagen) mit einer die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Anlagen übersteigenden Mindestlaufzeit von 10 Jahren vermietet werden? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 19.07.1995 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 3/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.02.2001 |
Erledigungs-Az: | III R 130/95 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 67 18 |