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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 39/08 (BFH) |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Einheitliches Vertragswerk, Gegenleistung, EG, EU, Gemeinschaftsrecht |
Rechtsfrage: | Grundstückserwerb im Planungszustand. Gehören Aufwendungen, die neben dem Grundstückskaufpreis auch für die Übernahme der Planungsunterlagen entrichtet werden, zur Gegenleistung? Handelt es sich um einen einheitlichen Vertrag? Ist die deutsche Grunderwerbsteuer mit dem gemeinschaftsrechtlichen Mehrfachbelastungsverbot hinsichtlich der Einbeziehung von Baukosten in die grunderwerbsteuerliche Gegenleistung vereinbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 19.06.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 4414/05 GrE |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 30 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.05.2010 |
Erledigungs-Az: | II R 39/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |