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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 100/00 |
§§: | EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, EStG § 63 Abs 1 Nr 1 S 2, DA-FamEStG 63.3.6.5 |
Schlagwörter | Kindergeld, Behinderter, Höchstalter |
Rechtsfrage: | Besteht der Kindergeldanspruch auch dann, wenn die Behinderung und die Unfähigkeit des Kindes, sich selbst zu unterhalten, erst nach Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten sind? Ist die diesbezüglich zum 1.1.2000 in Kraft getretene gesetzliche Regelung in § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG auch für zurückliegende Zeiträume anzuwenden? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 08.03.2000 |
Vorinstanz/AZ: | II 425/1999 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 70 23 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.07.2001 |
Erledigungs-Az: | VI R 100/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 51 19 |