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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 90/97
§§: AO 1977 § 171 Abs. 10, AStG § 18
Schlagwörter Außensteuerrecht, Ablaufhemmung, Grundlagenbescheid, Änderung, Berichtigung, Festsetzungsfrist
Rechtsfrage: Stellt eine Einspruchsentscheidung über eine Feststellung nach § 18 AStG einen Grundlagenbescheid i.S.v. § 171 Abs. 10 AO 1977 dar, und zwar auch dann, wenn sie den Einspruch in vollem Umfang zurückweist und selbst keine eigenen Feststellungen zu Art. und Umfang sowie Aufteilung der Einkünfte enthält, so daß die Festsetzungsfrist beim Folgebescheid entsprechend erweitert wird? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 25.07.1997
Vorinstanz/AZ: VII 29/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.11.1998
Erledigungs-Az: I R 90/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 55 26