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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 1 BvR 1313/02 (BVerfG) |
| §§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
| Schlagwörter | Verfassungsbeschwerde, Angemessenheit, Gehalt, Gesellschafter-Geschäftsführer |
| Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Angemessenheit des Gehalts eines Gesellschafter-Geschäftsführers. |
| Vorinstanz: | BFH |
| Vorinstanz/Datum: | 18.03.2002 |
| Vorinstanz/AZ: | I B 35/01 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 87 25 |
| Erledigendes Gericht: | BVerfG |
| Erledigungs-Datum: | 16.01.2003 |
| Erledigungs-Az: | 1 BvR 1313/02 |
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (StEd 2003, S. 126) |