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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 26/10 (BFH)
§§: UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG § 2 Abs. 1, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 9 Satz 1
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Unternehmen, Mandantenstamm, Gesellschafter-Geschäftsführer, Vermögensgegenstand
Rechtsfrage: Vorsteuerabzug für die Übernahme eines Mandantenstammes: 1. Ist die Übernahme eines Mandantenstammes aus der Realteilung einer Gesellschaft dem Unternehmen des übernehmenden Gesellschafters zuzurechnen, wenn er lediglich Umsätze aus der Geschäftsführertätigkeit für die neu gegründete Gesellschaft erklärt? - 2. Stellt ein Mandantenstamm seinem Wesen nach einen Vermögensgegenstand dar, der nur in einem unternehmerischen Bereich existent sein kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 16.06.2010
Vorinstanz/AZ: 1 K 2111/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 34 54
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.08.2014
Erledigungs-Az: XI R 26/10
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an EuGH durch BFH-Beschluss vom 20.2.2013 XI R 26/10 - Das Verfahren XI R 26/10 ist durch Beschluss vom 20.2.2013 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-204/13 ausgesetzt. - Das Verfahren XI R 26/10 wird fortgeführt, nachdem der EuGH in dem Verfahren Rs C-204/13 durch Urteil vom 13.3.2014 entschieden hat.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 32 10