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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 32/08 |
§§: | KStG § 8 b Abs. 2, KStG § 8 b Abs. 4 |
Schlagwörter | Steuerfreiheit, Veräußerungsgewinn, Aktie, Verdeckte Einlage |
Rechtsfrage: | 1. Was ist unter einer verdeckten Einlage i.S.d. § 8 b Abs. 2 Satz 3 KStG (i.d.F. bis 2003) zu verstehen? - 2. In welchem Zusammenhang steht § 8 b Abs. 2 Satz 3 KStG (i.d.F. bis 2003) zu § 8 b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 KStG (i.d.F. bis 2003)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 29.11.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 3765/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 34 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.03.2009 |
Erledigungs-Az: | I R 32/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 18 57 |