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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 22/19 (BFH) |
§§: | EStG § 38 Abs. 1 Satz 2, EStG § 42 d Abs. 1 Nr. 1, AO § 191 Abs. 1 Satz 1, DBA-Schweiz Art. 15 Abs. 4, EStG § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 38 Abs. 3 |
Schlagwörter | Wirtschaftlicher Arbeitgeber, Lohnsteuerabzug, Lohnsteuerabführung, Geschäftsführer, Tochtergesellschaft, Doppelbesteuerung |
Rechtsfrage: | Arbeitgeberhaftung eines inländischen Tochterunternehmens für die Lohnsteuer eines von der Schweizer Muttergesellschaft überlassenen Geschäftsführers: Unter welchen Voraussetzungen liegt ein wirtschaftlicher Arbeitgeber i.S. des § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG vor? Sind die Wertungen des einschlägigen DBA (hier: Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz) heranzuziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 13.12.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 795/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 14 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.11.2021 |
Erledigungs-Az: | VI R 22/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 03 83 |