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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 18/15 (BFH) |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 13 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, ErbStG § 13 a Abs. 4 Nr. 1, ErbStG § 19 a, EStG § 18 Abs. 4, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 3 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Gesellschaftsanteil, Mitunternehmerinitiative, Nießbrauch, Steuerbefreiung, Gewerblich geprägte Personengesellschaft |
Rechtsfrage: | Steuervergünstigung nach § 13 a ErbStG bei Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt im Wege der vorweggenommenen Erbfolge - Schenkungsteuer 2006: 1. Ist eine schenkungsteuerbare Zuwendung zu verneinen, weil bei der Übertragung der streitgegenständlichen Kommanditanteile eine Gegenleistung des Klägers gegenüberstand? - 2. Führt die umfassende Zuordnung des Stimmrechts zum Nießbraucher eines Kommanditanteils bei einer Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt dazu, dass dem Kommanditisten die Mitunternehmerinitiative fehlt, so dass eine Steuerbefreiung nach § 13 a ErbStG ausscheidet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 11.12.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 2011/12 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 12 16 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.05.2016 |
Erledigungs-Az: | II R 18/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 21 55 |