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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 12/09 (BFH)
§§: KStG § 44, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2, EStG § 36 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, EStG § 36 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, KVermG § 4 Abs. 2, EinigVtr
Schlagwörter Wirtschaftliches Eigentum, Kommune, Versorgungsunternehmen, Treuhandvertrag
Rechtsfrage: Bleiben Kommunen auch nach dem Abschluss von Treuhandverträgen die wirtschaftlichen Eigentümer an Aktien eines Energieversorgungsunternehmens? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 16.12.2008
Vorinstanz/AZ: 6 K 923/06
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2009 S. 547
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 07 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.11.2009
Erledigungs-Az: I R 12/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 06 48