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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 14/16 (BFH) |
§§: | AO § 31, AO § 30 |
Schlagwörter | Steuergeheimnis |
Rechtsfrage: | Auf Verlangen einer gesetzlichen Krankenkasse, deren nicht hauptberuflich selbständiges Mitglied der Ehemann der Klägerin ist, hat die Finanzbehörde die Einkünfte der Klägerin der Krankenkasse mitgeteilt. Dagegen wendet sich die Klägerin. Sie trägt vor, bei nicht hauptberuflich selbständigen Mitgliedern sei das Einkommen des Ehegatten bei der Bemessungsgrundlage für die Krankenkassenbeiträge nicht zu berücksichtigen (§ 240 SGB V). § 31 AO sei mangelhaft ausgebildet und mit den Grundsätzen rechtsstaatlicher Ordnung nicht zu vereinbaren. Es müsse möglich sein, sich vor der Weitergabe der Besteuerungsunterlagen zur Wehr zu setzen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 22.04.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 1934/15 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 1133 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 13 54 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.12.2017 |
Erledigungs-Az: | VII R 14/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |