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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 26/16 (BFH) |
§§: | EStG § 41 c Abs. 3, AO § 164 |
Schlagwörter | Änderung, Lohnsteuer-Anmeldung, Vorbehalt der Nachprüfung, Lohnsteuerbescheinigung, Minderung, Lohnsteuerabzug |
Rechtsfrage: | Ist auf Antrag des Arbeitnehmers eine Änderung der Lohnsteuer-Anmeldung unter den Voraussetzungen des § 164 Abs. 2 Satz 1 AO auch nach Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41 c Abs. 3 EStG) in dem Fall zulässig, in dem durch den Arbeitgeber zu Unrecht Lohnsteuer auf irrtümlich als im Inland steuerpflichtig behandelten Arbeitslohn einbehalten worden ist (Minderung der Lohnsteuer)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 08.06.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2541/15 AO |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 20 91 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |