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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 18/02
§§: EStG § 46 Abs. 1 Nr. 8, EStG § 1 Abs. 3, EStG § 50, DBA-Frankreich Art. 13 Abs. 5 a
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Frankreich, Grenzgänger, unbeschränkt Steuerpflichtiger, Veranlagungsfrist
Rechtsfrage: Kann ein französischer Staatsbürger mit inländischen Arbeitnehmereinkünften, dessen Grenzgängereigenschaft seitens des FA im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung nicht anerkannt wurde, gemäß § 50 EStG als unbeschränkt Steuerpflichtiger auch nach Ablauf der Veranlagungsfrist gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 EStG veranlagt werden?
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 06.12.2001
Vorinstanz/AZ: 3 K 36/01
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 664
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 65 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.10.2002
Erledigungs-Az: I B 18/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: I R 72/02 - erledigt durch BFH-Urteil vom 20.8.2003 - I R 72/02 (NV)