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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 34/96 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 |
Schlagwörter | Geldbuße, Geldstrafe, Wirtschaftlicher Vorteil, Mehrerlös |
Rechtsfrage: | Dürfen Geldbußen, die das Bundeskartellamt festgesetzt hat, den Gewinn mindern: Nach welchem Maßstab soll der wirtschaftliche Vorteil i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 4 Halbsatz 1 EStG ermittelt werden? Ist der Mehrerlös i.S. von § 38 Abs. 4 GWB kein solcher wirtschaftlicher Vorteil? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 12.01.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 208/94 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1996 S. 530 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.03.2000 |
Erledigungs-Az: | VIII R 34/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 54 08 |