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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-483/19 (EuG) |
§§: | AEUV Art. 107 Abs. 1, RL (EU) 2016/1164 |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Steuerbefreiung, Konzern, Vereinigtes Königreich, Nichtigkeit, Körperschaftsteuer, Finanzierung, Ausland |
Rechtsfrage: | Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - den Beschluss C(2019) 2526 final der Kommission vom 2.4.2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) für nichtig zu erklären; - der Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2019 Nr. C 312 S. 25 |
Erledigendes Gericht: | EuG |
Erledigungs-Datum: | 06.03.2025 |
Erledigungs-Az: | Rs T-483/19 |