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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 53/15 (BFH)
§§: KStG § 8 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1 Satz 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3 a, EStG § 4 Abs. 2, HGB § 249 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Rückstellung, Altersteilzeit, Nachteilsausgleich, Jubiläumszuwendung, Bilanzberichtigung
Rechtsfrage: 1. Ist die Rückstellung für Abfindungsleistungen bei Altersteilzeit (sog. Nachteilsausgleich) zeitanteilig vom Beginn der Beschäftigungsphase bis zu deren Umwandlung in die Freistellungsphase ratierlich aufzubauen? - 2. Ist die Rückstellung für Jubiläumszuwendungen nach den sog. Richttafeln 1998 gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12.4.1999 (BStBl 1999 I S. 434) zu bewerten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 09.06.2015
Vorinstanz/AZ: 6 K 1824/13
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 1560
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 19 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.09.2017
Erledigungs-Az: I R 53/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 25 66