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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 49/04
§§: GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Einheitlicher Vertrag, Einheitliches Vertragswerk, Bauerrichtungskosten, Bemessungsgrundlage
Rechtsfrage: Bauerrichtungskosten - einheitliches Vertragswerk: Sind die Bauerrichtungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer mit einzubeziehen, weil ein abgestimmtes Verhalten zwischen Grundstücksverkäufer und der Baufirma nicht erkennbar sei und damit ein einheitliches Vertragswerk nicht vorliege? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 10.02.2003
Vorinstanz/AZ: 7 K 7956/00 GE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 06 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.09.2005
Erledigungs-Az: II R 49/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 11 09