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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 18/17 (BFH) |
§§: | UStG § 15 Abs. 4 Satz 2, UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, UStG § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, RL 2006/112/EG Art. 173 |
Schlagwörter | Kreditinstitut, Vorsteuerabzug, Vorsteueraufteilung, Schätzung |
Rechtsfrage: | Sachgerechte Vorsteueraufteilung hinsichtlich gemischter Eingangsleistungen eines Kreditinstituts: Stellt die sog. Philipowski-Methode eine sachgerechte Aufteilungsmethode zur Ermittlung der abziehbaren und nicht abziehbaren Teilbeträge der Vorsteuern eines Kreditinstituts dar? - Gilt als "sachgerecht" i.S. des § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG nur ein solches Aufteilungsverfahren, das objektiv nachprüfbar nach einheitlicher Methode die beiden "Nutzungsteile" eines gemischt verwendeten Gegenstandes oder einer sonstigen Leistung den damit ausgeführten steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen zurechnet? - Fehlt es an der objektiven Nachprüfbarkeit der Aufteilungsmethode, wenn ein Umsatzschlüssel in Kombination mit einem Personalschlüssel zur Anwendung kommt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 29.03.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1858/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 10 88 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.10.2019 |
Erledigungs-Az: | XI R 18/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 02 83 |