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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 26/13 (BFH) |
| §§: | AO § 218 Abs. 2, AO § 37 Abs. 2, EStG § 26 a |
| Schlagwörter | Abrechnungsbescheid, Erstattungsanspruch, Tilgung, Getrennte Veranlagung |
| Rechtsfrage: | Ist eine getrennt veranlagte Ehefrau erstattungsberechtigt, wenn sie vor Aufhebung der Zusammenveranlagung und nach Ergehen einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung hinsichtlich der Konten ihres Ehemanns die aus dessen Einkünften resultierenden Steuerschulden aus ihren Mitteln getilgt hat? Inwiefern kommt es darauf an, ob dem Finanzamt die Mittelherkunft explizit mitgeteilt wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 11.04.2013 |
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 2623/09 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 1379 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 19 24 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 10.03.2015 |
| Erledigungs-Az: | VII R 26/13 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 13 29 |