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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 14/13 (BFH)
§§: BewG § 79 Abs. 1, BewG § 79 Abs. 5, BewG § 75 Abs. 1 Nr. 1, BewG § 76 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Bewertung, Hauptfeststellung, Jahresrohmiete
Rechtsfrage: Berücksichtigung der Zweckbindung aufgrund der Förderung nach dem WoFG bei Ermittlung der Jahresrohmiete? Sind nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt eingeführte öffentliche Fördermaßnahmen des Wohnungsbaus, wie das Wohnraumförderungsgesetz vom 13.9.2001, welches u.a. eine Mietpreisbindung vorsieht, bei der Ermittlung der maßgeblichen Jahresrohmiete nach § 79 Abs. 5 BewG zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 23.01.2013
Vorinstanz/AZ: 4 K 3625/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 12 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.05.2018
Erledigungs-Az: II R 14/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an das BVerfG durch BFH-Beschluss vom 17.12.2014 II R 14/13 (NV) -- Das Verfahren II R 14/13 ist durch Beschluss vom 17.12.2014 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 1 BvL 1/15 ausgesetzt. -- Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 16 99