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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 11/08 (BFH) |
§§: | GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, GrEStG § 16 Abs. 4, AO § 227 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Erlass, Rückgängigmachung, Rückwirkendes Ereignis, Zweijahresfrist |
Rechtsfrage: | Änderung der Festsetzung wegen Rückgängigmachung des Kaufvertrags; Antrag auf Erlass der festgesetzten Grunderwerbsteuer. Ist der Antrag auf Erstattung der Grunderwerbsteuer begründet, wenn der Kaufvertrag rückabgewickelt worden ist und zu keinem Zeitpunkt Rechte am Grundstück übertragen worden sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 19.11.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 2562/05 GrE |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 18 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.11.2009 |
Erledigungs-Az: | II R 11/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 39 16 |