Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 9/98
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 63 Abs. 1, EStG § 66 Abs. 3, AO 1977 § 110
Schlagwörter Kindergeld, Antragstellung, Frist, Rückwirkung, Wiedereinsetzung
Rechtsfrage: Handelt es sich bei der Sechs-Monatsfrist des § 66 Abs. 3 EStG für die rückwirkende Gewährung von Kindergeld um eine verfahrensrechtliche Antragsfrist, die erst mit Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen (z. B. Unterschreitung des Grenzbetrags von 12.000 DM) in Lauf gesetzt und die der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO zugänglich wird, oder um eine materiell-rechtliche Ausschlußfrist, die nicht verlängerbar ist? -Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 27.11.1997
Vorinstanz/AZ: 15 K 3969/97 Kg
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 375
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.10.2000
Erledigungs-Az: VI R 9/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils