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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 26/14 (BFH) |
§§: | EStG § 22 Nr. 3, EStG § 19 |
Schlagwörter | Bestechungsgeld, Schaden, Vergleich, Sonstige Einkünfte, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit |
Rechtsfrage: | Wie sind u.a. Zahlungen des Arbeitnehmers, die im Rahmen eines Vergleichs zur Schadenswiedergutmachung an seinen geschädigten Arbeitgeber geleistet wurden, zu qualifizieren, wenn die von dritter Seite erhaltenen Bestechungsgelder als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG in den vorherigen Veranlagungszeiträumen berücksichtigt wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 26.06.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 3082/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 26 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.06.2015 |
Erledigungs-Az: | IX R 26/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 23 07 |