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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 20/02 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Berufsausbildung, Einkünfte und Bezüge, Rechtsreferendariat, Jurastudium, Verfassung |
Rechtsfrage: | Gehört der von einer Jurastudentin nach Ablegung der ersten juristischen Staatsprüfung aufgenommene juristische Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) weiter zur kindergeldrechtlichen "Berufsausbildung" mit der Folge, dass die dabei erzielten Einkünfte in die Ermittlung des Grenzbetrags einzubeziehen sind und ggf. dadurch der Kindergeldanspruch für das gesamte Jahr entfällt? Verstößt die Behandlung des Vorbereitungsdienstes als Berufsausbildung gegen Art. 3 Abs. 1, 6 GG? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 31.01.2002 |
Vorinstanz/AZ: | III 129/2001 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.07.2004 |
Erledigungs-Az: | VIII R 20/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 04 02 |