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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 50/99 | 
| §§: | InvZulG § 8 Abs 1 S 1 Nr 2 b J: 1986, InvZulG § 8, EStDV § 15 Abs 1 | 
| Schlagwörter | Bauantrag, Gebäude, Bauherr, Beginn | 
| Rechtsfrage: | Liegt ein rechtzeitiger Baubeginn auch dann vor, wenn der Bauantrag nicht vom Investor, sondern von einem Dritten (hier der Ehefrau des GmbH-Gesellschafters als Eigentümerin des Grundstücks) gestellt wurde? Zeitpunkt des Eintritts in das Bauvorhaben? - Zulassung durch BFH - | 
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf | 
| Vorinstanz/Datum: | 16.09.1998 | 
| Vorinstanz/AZ: | 16 K 3749/94 Inv | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 56 11 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 07.06.2000 | 
| Erledigungs-Az: | III R 50/99 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 61 73 | 
