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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-338/98 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 17 Abs. 2 Buchst. a, Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 18 Abs. 1 Buchst. a
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Kostenerstattung, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kraftfahrzeug
Rechtsfrage: Hat das Königreich der Niederlande gegen seine Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen, indem es entgegen Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) vorgesehen hat, daß ein mehrwertsteuerpflichtiger Arbeitgeber von einem Teil der Kostenerstattung für die Benutzung des Privatkraftwagens eines Arbeitnehmers zu beruflichen Zwecken die Vorsteuer abziehen kann?
Vorinstanz: Kommission ./. Königreich der Niederlande
Vorinstanz/Datum: 14.09.1998
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 1998 Nr. C 340 S. 10
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 08.11.2001
Erledigungs-Az: Rs C-338/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 01 42