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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 84/04
§§: DBA LUX Art. 5, DBA LUX Art. 20 Abs. 2 Satz 2, EStG § 2 a Abs. 3 Satz 1, EStG § 32 b, EG Art. 43
Schlagwörter Betriebsstätte, Verlust, Verrechnung, Europarecht, Niederlassungsfreiheit, Doppelbesteuerung
Rechtsfrage: Verluste aus ausländischen Betriebsstätten: Widerspricht es der Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG), dass Verluste aus ausländischen Betriebsstätten - nach Abschaffung des § 2 a Abs. 3 S. 1 EStG 1998 durch das StEntlG 1999/2000/2002 - nicht von inländischen Einkünften abgezogen werden dürfen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 30.06.2004
Vorinstanz/AZ: 1 K 312/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 36 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.07.2008
Erledigungs-Az: I R 84/04
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an den EuGH durch BFH-Beschluss vom 28.6.2006 - I R 84/04 - Das Verfahren I R 84/04 ist bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-414/06 ausgesetzt (Beschluss vom 28.6.2006).
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 35 49