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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 15/99
§§: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 9 Satz 1 J: 1993
Schlagwörter Sauna, Heilbad, Fitness-Studio, Sportstudio, Einheitlichkeit, Steuersatz
Rechtsfrage: Unterliegt die Benutzung des Saunabereiches in einem Fitness-Studio dem ermäßigten Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 9 Satz 1 UStG 1993 oder ist sie als unselbständiger Teil der übrigen Leistungen des Fitness-Studios einheitlich zu behandeln? ( s.a. V R 14/99) - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 18.02.1999
Vorinstanz/AZ: 14 K 200/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.09.2000
Erledigungs-Az: V R 14, 15/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 01 58