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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 25/15 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2, SGB VIII § 33, SGB VIII § 34 |
Schlagwörter | Kindergeld, Pflegekind, Haushaltsaufnahme |
Rechtsfrage: | Berücksichtigung von Pflegekindern: 1. Handelt es sich bei einer Erziehungsstelle grundsätzlich um eine sonstige betreute Wohnform i.S.d. § 34 SGB VIII, die einen Kindergeldanspruch ausschließt? - 2. Welche zeitliche Bindungswirkung kommt einem Urteil zu, das im Rahmen einer Untätigkeitsklage über einen Kindergeldanspruch befindet? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 10.11.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 936/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 01 54 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.10.2017 |
Erledigungs-Az: | III R 25/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 02 52 |