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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 30/10 (BFH)
§§: FGO § 47, FGO § 52 a, FGO § 64, FGO § 56
Schlagwörter Klage, Einlegung, Form, Frist, Elektronische Signatur, Wiedereinsetzung
Rechtsfrage: Ist eine per e-mail an die elektronische Poststelle des FGs übermittelte Klage formgerecht erhoben, wenn sie nicht mit einer qualifizierten Signatur versehen ist? - Ist die Auslegung des § 2 Abs. 3 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Hamburg durch das FG mit § 52 a FGO vereinbar? Hätte das FG vor Ablauf der Klagefrist unverzüglich auf den Formmangel hinweisen müssen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 30.03.2010
Vorinstanz/AZ: 6 K 93/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 19 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.07.2011
Erledigungs-Az: VII R 30/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 30 17