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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 7/16 (BFH)
§§: EnergieStV § 95 Abs. 1, EnergieStG § 51, AO § 169 Abs. 1, AO § 170
Schlagwörter Energiesteuer, Festsetzungsfrist
Rechtsfrage: Entsteht der Entlastungsanspruch nach § 51 EnergieStG ("nachweislich ... versteuert worden sind") erst, nachdem die Energiesteuer für das Energieerzeugnis festgesetzt (oder sogar entrichtet) worden ist oder ist der Zeitpunkt der Entnahme und steuerbegünstigten Verwendung maßgebend? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 04.02.2016
Vorinstanz/AZ: 14 K 23/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 13 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.09.2016
Erledigungs-Az: VII R 7/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 21 92