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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 35/05
§§: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6
Schlagwörter Einkünfteerzielungsabsicht, Überschusserzielungsabsicht, Eigentumswohnung, Liebhaberei, Befristete Vermietung
Rechtsfrage: Einkünfteerzielungsabsicht bei Festhalten an Immobilie zur Vermeidung eines Veräußerungsverlustes: Stellt das Festhalten an einem Objekt (hier: nur Verluste abwerfende möblierte Zwei-Zimmer-Eigentumswohnung - befristete Mietverhältnisse - häufiger Mieterwechsel), das nach der Prognose keinen Totalgewinn/-überschuss erwarten lässt, um die Realisierung eines einkommensteuerlich unerheblichen Veräußerungsverlustes zu vermeiden, einen ausreichenden privaten Beweggrund dar, um die Einkünfteerzielungsabsicht zu verneinen und damit das Vorliegen einer Liebhaberei bejahen zu können? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 12.08.2005
Vorinstanz/AZ: 7 K 4443/01
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 1772
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 43 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.05.2006
Erledigungs-Az: IX R 35/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 34 02