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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 15/02 |
§§: | EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 1 Satz 3, EStG § 32 b Abs. 1 Nr. 1 a |
Schlagwörter | Fünftelregelung, Ermäßigter Steuersatz, Progressionsvorbehalt |
Rechtsfrage: | Sind beim Zusammentreffen des Progressionsvorbehalts nach § 32 b EStG mit der Steuerbegünstigung nach § 34 EStG die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte außer Ansatz zu lassen, wenn die außerordentlichen Einkünfte das zu versteuernde Einkommen übersteigen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 13.05.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 5072/00 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 96 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.09.2006 |
Erledigungs-Az: | XI R 15/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 03 74 |