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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 16/11 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a, UStG § 4 Nr. 12 Satz 2
Schlagwörter Steuerfreier Umsatz, Vermietung, Prostituierte, Nebenleistung, Wohnsitz
Rechtsfrage: Vermietung an Prostituierte: Handelt es sich bei der Vermietung von möblierten Zimmern an Prostituierte zur Ausübung ihres Gewerbes um steuerfreie Vermietungsleistungen? Führen erbrachte Nebenleistungen wie Reinigung der Räumlichkeiten, Offenhalten des Hauses sowie ein teilweise vorhandenes Verpflegungsangebot dazu, dass die erbrachten Leistungen insgesamt keine umsatzsteuerfreien Vermietungsleistungen sind? Inwieweit ist die Frage des festen Wohnsitzes der Prostituierten sowie die Absicht des Vermieters eine längerfristige Vermietung durchzuführen, bedeutsam für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Leistungen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.12.2010
Vorinstanz/AZ: 5 K 387/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 31 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2014
Erledigungs-Az: XI R 16/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 04 04