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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 33/10 (BFH) |
§§: | UStG 1999 § 4 Nr. 1 Buchst. b, UStG 1999 § 6 a Abs. 1, UStG 1999 § 6 a Abs. 4 |
Schlagwörter | Steuerbefreiung, Innergemeinschaftliche Lieferung, Steuerumgehung, Bestimmungsland |
Rechtsfrage: | Versagung der Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen: Ist eine Versagung der Steuerbefreiung bei tatsächlich ausgeführten innergemeinschaftlichen Lieferungen möglich, wenn der leistende Unternehmer wissentlich oder durch Verletzung seiner Sorgfaltspflicht als ordentlicher Kaufmann unwissentlich daran beteiligt war, die Erwerbsbesteuerung im Bestimmungsland zu umgehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 02.09.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1129/05 U |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2011 S. 185 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 41 49 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.12.2011 |
Erledigungs-Az: | XI R 33/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 13 60 |