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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 26/10 (BFH)
§§: EStG § 5 Abs. 1, HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, AO § 162, FGO § 76 Abs. 1
Schlagwörter Rückstellung, Versicherungsvertreter, Nachbetreuung, Erfüllungsrückstand
Rechtsfrage: Rückstellung wegen Bestandspflege von Versicherungsverträgen: Revision FA: Unter welchen Voraussetzungen ist ein Versicherungsvertreter berechtigt, eine Rückstellung für Betreuungsleistungen von vermittelten Lebens- und Rentenversicherungen zu bilden, wenn diese lediglich durch eine erhöhte Abschlussprovision vergütet wurden? Nachbetreuungspflicht als unwesentliche Nebenleistung? - Revision Kläger: Verstoß gegen Denkgesetze und mangelnde Sachaufklärung des FG bei der Schätzung des Nachbetreuungsaufwands und der anzusetzenden Mindesthöhe der Betreuungsleistungen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 24.09.2009
Vorinstanz/AZ: 15 K 2764/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 34 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.07.2011
Erledigungs-Az: X R 26/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 33 69