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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 28/19 (BFH) |
§§: | StromStG § 9 b, StromStG § 10, AEUV Art. 107 Abs. 1, AEUV Art. 108 Abs. 3 Satz 3, VO (EU) Nr. 651/2014 Art. 2 Nr. 18 |
Schlagwörter | Strom, Steuerentlastung, Beihilfe, Unternehmen in Schwierigkeiten, Stromsteuer, EG, EU |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei den Steuerbegünstigungen nach §§ 9 b, 10 StromStG für das Kalenderjahr 2016 um Beihilfen im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV? - Sind die in Art. 2 Nr. 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO) definierten "harten Kriterien" für "Unternehmen in Schwierigkeiten" mit Art. 107 AEUV vereinbar? - Der Kläger beantragt die Vorlage an den EuGH. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 06.06.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 3001/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 14 92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.01.2022 |
Erledigungs-Az: | VII R 28/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 09 41 |