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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 121/99 |
| §§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Nr. 2c |
| Schlagwörter | Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Grenzbetrag, Ausbildungsplatz, Bewerbung |
| Rechtsfrage: | Ist ein volljähriges Kind von dem Monat an, in dem es sich um einen Ausbildungsplatz beworben hat (Anmeldung bei der ZVS), auch dann als ausbildungsplatzsuchendes Kind zu berücksichtigen, wenn es vor Beginn der Ausbildung in einem Beschäftigungsverhältnis steht, und sind die ab dem Bewerbungszeitpunkt erzielten Einkünfte bei der Ermittlung des Grenzbetrags einzubeziehen? Zum Tatbestandsmerkmal "eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen können". - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 21.04.1999 |
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 1165/98 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 12.01.2000 |
| Erledigungs-Az: | VI R 121/99 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Verfahren eingestellt nachdem Revision zuückgenommen wurde |