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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 111/07 (BFH) |
§§: | EStG § 33 a Abs. 2, EStG § 31, EStG § 32 Abs. 6, GG Art. 100 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Ausbildung, Auswärtige Unterbringung, Günstigerprüfung, Vorlage, Verfassungswidrigkeit, Familienleistungsausgleich |
Rechtsfrage: | Berücksichtigung weiteren Ausbildungsbedarfs für das auswärts studierende Kind: Ist der Sonderbedarf mit 77 EUR monatlich ausreichend bemessen? Führt die Günstigerprüfung nach § 31 EStG zu zutreffenden Ergebnissen? - Verfassungswidrigkeit der §§ 31, 32 Abs. 6 und 33 a Abs. 2 EStG in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Familienförderung vom 16.8.2001 (BStBl I 2001 S. 533)? Notwendige Vorlage an das Bundesverfassungsgericht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 15.11.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 17/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 06 28 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.11.2010 |
Erledigungs-Az: | III R 111/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 02 25 |