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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 23/16 (BFH) |
§§: | EStG § 13, EStG § 4 Abs. 1, EStR R 14 Abs. 2 Satz 3, AO § 163 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Feldinventar, Aktivierung, Strukturwandel, Billigkeitsmaßnahme, Bindungswirkung |
Rechtsfrage: | Liegt in der Aufgabe des Teilbetriebs Milchproduktion durch ein land- und forstwirtschaftliches Unternehmen ein Strukturwandel, der es gestattet, zur Nichtaktivierung des Feldinventars überzugehen? Stellt die einem bestandskräftigen Feststellungsbescheid zugrunde liegende Zustimmung des Finanzamts zu der Nichtaktivierung einen Dauerverwaltungsakt dar, dem Bindungswirkung für nachfolgende Veranlagungszeiträume zukommt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 17.02.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1049/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 22 80 |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an VI. Senat - neues Aktenzeichen: VI R 46/16 -- Zurücknahme der Revision |