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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 12/17 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1, EStG § 24 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 20, EStG § 32 d Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Geschäftsveräußerung, Kaufpreisraten, Aufteilung, Zinsanteil, Abgeltungsteuer, Wahlrecht, Rente, Nachträgliche Betriebseinnahme, Kapitaleinkünfte
Rechtsfrage: Kommt eine Aufteilung der Kaufpreisraten in einen Tilgungsanteil und einen Zinsanteil (unter Anwendung des § 32 d EStG) in Betracht, wenn der Kläger das als Billigkeitsregelung ausgestaltete Wahlrecht, eine Kaufpreiszahlung aus der Geschäftsveräußerung einer KG abweichend vom Normalfall nicht sofort zu versteuern, sondern die Rentenzahlungen als nachträgliche Betriebseinnahmen i.S. von § 15 i.V.m. § 24 Nr. 2 EStG zu behandeln, wählt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 14.07.2016
Vorinstanz/AZ: 12 K 1197/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 13 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.11.2019
Erledigungs-Az: X R 12/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 01 59