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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 29/03 |
§§: | KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 |
Schlagwörter | Stiftung, Gemeinnützigkeit, Satzung, Zeitpunkt, Rückwirkung |
Rechtsfrage: | Umfang der Steuerbefreiung einer Stiftung: Erstreckt sich die Steuerbefreiung einer Stiftung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG i.V. mit §§ 51 - 68 AO 1977 auch auf Einkünfte, die von ihr durch Verfügung von Todes wegen im Zeitraum zwischen dem Todestag der Stifterin und der vier Jahre später erfolgten Erstellung einer Stiftungssatzung erzielt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 20.03.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 5912/00 K |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 28 80 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zurückgenommen |