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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV B 72/98 | 
| §§: | EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1, ErfVO § 4 Nr. 3 S. 1 | 
| Schlagwörter | Erfinder, Steuervergünstigung, Tarif, Veräußerungsgewinn | 
| Rechtsfrage: | Ist ein bei Aufgabe der Erfindertätigkeit und Veräußerung der Patente anfallender Veräußerungsgewinn nur wahlweise nach § 4 Nr. 3 S. 1 ErfVO oder § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 EStG steuerbegünstigt? | 
| Vorinstanz: | Hessisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 30.10.1997 | 
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 5689/91 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 820 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 25.02.1999 | 
| Erledigungs-Az: | IV B 72/98 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 59 53 |